1. Alle –auch künftige– Angebote, Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen von CAS. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners von CAS, insbesondere Einkaufsbedingungen, sind im Vertrag mit CAS nicht gültig, es sei denn, es ist ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Dies gilt entsprechend für Nebenabreden und Ergänzungen.

  2. Angebote von CAS sind nach Menge, Preis und Lieferzeit freibleibend und unverbindlich, soweit CAS nichts anderes schriftlich zugesichert hat. Vom Kunden erteilte Bestellungen und Aufträge sind für CAS nur bindend aufgrund der schriftlichen Auftragsbestätigung von CAS oder ihrer Lieferung.

  3. Soweit für die Leistung von CAS eine Vorlage des Kunden, z.B. Grafiken, Schriften, Skizzen, Fotos, Filme, Modelle usw., zur Verwendung kommt, garantiert er CAS ausdrücklich, Inhaber sämtlicher urheberrechtlicher Nutzungs- und Leistungsrechte zu sein. Werden mit solchen Vorlagen doch Rechte Dritter verletzt, stellt der Kunde CAS von jedweder Inanspruchnahme frei und er erstattet jeden CAS erwachsenen Schaden einschließlich Nebenforderungen.

  4. Urheberrechte an eigenen Werken von CAS, z.B. Skizzen, Entwürfen, Fotos, Filmen und dergleichen, verbleiben, vorbehaltlich anderer schriftlicher Regelung, bei CAS. Ohne ausdrückliche schriftliche Regelung dürfen solche Werke von CAS vom Kunden nicht für andere, als die nach dem Vertrag mit ihm vorausgesetzten Zwecke verwandt werden.

  5. Das Eigentum, der Besitz und die Nutzungsrechte an von CAS hergestellten oder beschafften Fertigungsmitteln für die Erfüllung des Vertrages zwischen CAS und dem Kunden, z.B. Schablonen, Modellen, Datenträgern usw., verbleiben bei CAS vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen auch nach der Leistung bzw. Lieferung von CAS und deren Bezahlung durch den Kunden.

  6. Von CAS benannte Liefertermine sind regelmäßig unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung schriftlich getroffen ist. Die Lieferverpflichtung von CAS endet, wenn ihre Erfüllung durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare Ereignisse ganz oder teilweise unmöglich wird. Dies gilt entsprechend, wenn solche Umstände bei einem Lieferanten von CAS eintreten. In diesen Fällen kann CAS vom Vertrag, soweit dieser noch nicht erfüllt ist, wahlweise zurücktreten oder vom Kunden, soweit zumutbar, die Zustimmung zur angemessenen Verlängerung der Lieferfrist verlangen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Der Versand von Ware erfolgt regelmäßig ab dem Geschäftssitz von CAS in Seeg. Mit der Übergabe der Ware an den Paketdienst oder die Spedition gehen sämtliche Gefahren im Zusammenhang mit dem Versand zulasten des Kunden von CAS, z.B. einer Verzögerung bei der erwarteten Transportzeit, einer Beschädigung oder einem Verlust der Ware.

  7. Teillieferungen durch CAS dürfen vom Kunden nicht zurückgewiesen werden. CAS ist zur gesonderten Berechnung von Teillieferungen berechtigt.

  8. Lieferungen bzw. Leistungen von CAS auf Rechnung sind ohne Abzug zahlbar binnen einem Monat ab Rechnungsdatum, mit Abzug von 2 % Skonto innerhalb von 14 Tagen. Der Verzug des Kunden von CAS entsteht, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Wahlweise ist CAS zur Lieferung bzw. Leistung gegen Barzahlung oder gegen Vorauskasse, bei Versand auch gegen Nachnahme auf Kosten des Kunden berechtigt. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückhaltung seiner Zahlung oder zur Minderung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind.

  9. CAS übernimmt für von ihr gelieferte Waren und Leistungen Gewährleistung nach Maßgabe der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland. Branchenüblich geringe Abweichungen von Vorgaben für Farbtöne und andere Merkmale der Beschaffenheit berechtigen nicht zur Mängelrüge. Bei der Bearbeitung von Kundenware, z.B. von Textilien mit Aufdrucken oder der Anbringung von Folien, ist die Übernahme einer Gewährleistung durch CAS auf Haltbarkeit oder Waschbeständigkeit ausgeschlossen, soweit dazu keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist. Die Dauer der Gewährleistung von CAS ist, soweit rechtlich zulässig, auf 1 Jahr seit der Lieferung bzw. Leistung beschränkt, soweit CAS nicht anderweitig eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie in Textform übernommen hat. Übliche Maßdifferenzen, die durch geringfügige Schrumpfung oder Dehnung der verwendeten Materialien, z.B. Textilien, Folien usw., entstehen, berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Veränderungen, die durch äußere Einflüsse, z.B. Witterung, Licht, Feuchtigkeit usw., eintreten, haftet CAS nur, soweit diese durch nicht fachgerechte Leistung verschuldet sind. Weitergehende Ersatzansprüche mit Ausnahme der Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, doch gilt diese Beschränkung nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

  10. Von CAS gelieferte Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsver-pflichtungen des Kunden im Eigentum von CAS, auch bei ihrer Verwendung für Leistungen von CAS, die sie an Gegenständen des Kunden erbracht hat. Die gelieferte Ware darf vom Kunden nur im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs veräußert werden. Im Fall der Veräußerung gelten die dem Kunden gegenüber dem weiteren Erwerber entstehenden Forderungen bis zur Erfüllung seiner Zahlungsverpflich-tung als an CAS abgetreten. Im Fall der Pfändung von Waren im Eigentum von CAS durch einen Dritten, ist der Kunde verpflichtet, CAS darüber sofort zu informieren und CAS alle Umstände für die Verfolgung seiner Rechte mitzuteilen.

  11. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages unberührt. CAS und der Kunde verpflichten sich, die betroffene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt.

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